Der FNN klärt auf seiner Webseite über Steckerfertige Solaranlagen auf:
Immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende. Denn schon Zuhause fängt sie an. Eine Möglichkeit, sie privat umzusetzen, sind zum Beispiel steckerfertige Photovoltaikanlagen für den Balkon. Eine Lösung, die die Chance bietet, sich am großen Energiesystem zu beteiligen und die eigene Stromrechnung zu reduzieren. Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Grundlage dafür ist das VDE Vorschriftenwerk. Hier sind auch Erzeugungsanlagen mit speziellen Steckern – also beispielsweise steckerfertige PV-Anlagen – berücksichtigt. Welche Vorgaben der Anschluss und die Anmeldung solcher Stecker-Solargeräte fordern, stellt dieser Beitrag zusammen.
Steckerfertige PV-Anlagen, auch Mini-PV, Balkon-PV oder Plug and Play-PV genannt, bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Chance, an der Energiewende teilzunehmen. Sie haben eine maximale Wechselrichter-Scheinleistung von 600 VA (update: wird auf 800 VA angehoben) und unterliegen künftig den Sicherheitsanforderungen und der Prüfung, die durch die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert werden. Die aus einem oder wenigen PV-Modulen und einem Wechselrichter bestehenden Solargeräte können unter folgenden Bedingungen an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden.
2. Darf ein Stecker-Solargerät einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) angeschlossen werden?
Stecker-Solargeräte, die mit dem typischen Schutzkontaktstecker eingesteckt werden können, sind in Deutschland normativ nicht zulässig.
Nach der Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist eine spezielle Energiesteckdose zulässig. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.