Balkonkraftwerke Sicherheit bleibt oberste Priorität

Energiemagazin, Balkonkraftwerk Gesetze & Regeln: Das ist 2025 erlaubt! Alexander Jakob

Die neuen Regeln für Balkonkraftwerke erleichtern die Selbstinstallation, doch Sicherheit bleibt entscheidend. Ein handelsüblicher Schuko-Stecker erfüllt nicht die aktuellen Normen, da er keinen ausreichenden Berührungsschutz bietet. Laut VDE 0100-551 sind spezielle Einspeisesteckdosen erforderlich – hier kommt der Seplugs SEP-Stecker ins Spiel. Er erfüllt alle Schutzziele, ist normkonform und schützt vor Fehlanwendungen. Während alternative Schutzsysteme theoretisch existieren, sind sie am Markt nicht verfügbar. Wer sein Balkonkraftwerk sicher und regelkonform betreiben möchte, setzt auf den geprüften Seplugs SEP-Stecker – für eine einfache, sichere und normgerechte Einspeisung ins Hausnetz.

Steckersolar- PLUGIN SOLAR Fachtagung 2024

PLUGIN SOLAR 2024

Am 10. und 11. September 2024 fand die Fachtagung PlugIn Solar 2024 statt, bei der seplugs als Anbieter von sicheren Energiesteckern teilnahm. Die Veranstaltung behandelte die Rolle von Steckersolargeräten in der Energiewende und fokussierte auf Netzsicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Effizienz. Ein reger Austausch über Normen und Vorschriften prägte das Event.

seplugs auf YouTube

seplugs auf YouTube Die Alternative zum „Wieland-Stecker“ seplugs überlässt dem YouTuber „der Kanal“ den ersten Praxistest „Der Kanal“ hat das Thema rund um den Netzanschluss für Balkonkraftwerke bzw. Steckersolargeräte in Bezug auf den aktuellen normativen Stand behandelt. Dabei hat er unseren Stecker gleich einmal genauer unter die Lupe genommen. Am Ende wurde der Stecker auch […]

DIBt: Aktualisierte bauaufsichtlichen Bestimmungen für Balkonkraftwerke

Deutsches Institut für Bautechnik, Logo

Das DIBt hat seine Information zu Photovoltaik-Modulen vom 19. April 2023 überarbeitet und ergänzt. Insbesondere finden Sie hier nun auch Hinweise zu Stecker-PV-Anlagen, sogenannten „Balkonkraftwerken“.

Sonderfall Stecker-PV-Anlagen („Balkonkraftwerke“)
Stecker-PV-Anlagen – sogenannte „Balkonkraftwerke“ – Da diese nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut werden, sind sie keine Bauprodukte