Neben der Thematik Balkonkraftwerke: 2 kW statt 960 W Höchstleistung gefordert wird auch das Thema SCHUKO-Stecker in dem Heise online Artikel auf eine erfrischend sachliche Art beschrieben.
Im ersten Entwurf der Produktnorm sei die Nutzung des Schuko-Haushaltssteckers nicht abschließend geklärt worden, schreibt der vzbv. Daraufhin habe er im Februar 2023 gefordert, dass der Anschluss an eine klassische Haushaltssteckdose (Schukosteckdose) als normenkonform gelten sollte. Die möglichen Steckverbindungen seien im zweiten Entwurf der Produktnorm nun in den verbindlichen Teil der Norm aufgenommen worden. Neben dem Wieland-Stecker solle auch der Schuko-Haushaltsstecker unter bestimmten Sicherheitsvorgaben zugelassen werden.
Dabei müsse es bleiben, fordert der vzbv. “Die vorgesehene Erlaubnis, Steckersolargeräte an eine klassische Haushaltssteckdose anzuschließen, würde Verbraucher:innen eine einfache und kostengünstige Nutzung der Geräte ermöglichen”, sagte Henning Herbst, vzbv-Referent für Strommarkt und Erneuerbare Energien. “Die erlaubte Modulleistung sollte an die gesetzlichen Regelungen des Solarpakets I angepasst werden. Das schafft für Verbraucher:innen Klarheit durch einheitliche Regelungen.”
Wir von seplugs sehen es genau so,
nur sollte bei dem Anschluss von Energie-Erzeugungsanlagen die elektrische Sicherheit nicht vernachlässigt werden.
Und ein handelsüblicher SCHUKO-Stecker ist nicht für die Energie-Einspeisung entwickelt worden
und bietet nicht die geforderten Schutzmaßnahmen.
Unsere seplugs-Stecker bieten diesen Schutz.