für Balkonkraftwerke, Steckersolargeräte
Das Kabinett der Bundesregierung hat am 13.9.2023 eine Änderung im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) beschlossen. In der Bundestagsanhörung haben alle Experten einen Rechtsanspruch für Wohnungseigentümer und Mieter auf die Installation von Balkonkraftwerken befürwortet.
Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen, nachbesserungsbedarf soll zeitnah am Gesetzentwurf umgesetzt werden.
Die Notwendigkeit, einen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen, würde damit entfallen.
Quelle in Auszügen aus https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solaranlage